Aufgaben

Die Aufgaben der Mitarbeitendenvertretung

Die Mitarbeitendenvertretung (MAV) ist - vergleichbar mit den Personalräten des öffentlichen Dienstes oder den Betriebsräten in den Wirtschaftsbetrieben - die Interessenvertretung der Beschäftigten. Schwerpunktaufgabe ist, darauf zu achten, dass alle Kolleginnen und Kollegen nach Recht und Billigkeit behandelt werden. Insbesondere soll die MAV die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeitenden fördern und sich der persönlichen Sorgen und Nöte des Einzelnen annehmen sowie seine berechtigten beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Anliegen gegenüber der Dienststellenleitung unterstützen, wenn Mitarbeitende dies wünscht.

  Grundlage allen Handelns einer Mitarbeitendenvertretung ist das
  Mitarbeitervertretungsgesetz